Verbraucherschutz
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sieht die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung für Verbraucher vor.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nehmen daran nicht teil.